Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung

Vertrauen ist gut – Datenschutz ist besser.

Und am sichersten ist Diskretion mit Intelligenz gepaart. Daher freuen wir uns, allen unseren Mitgliedern ein exklusives Vertrauensverhältnis auf beiderseitiger und freiwilliger Basis anzubieten.

Die Unterzeichnung dieser Erklärung ist Voraussetzung für deine Mitgliedschaft.

Du hast bereits unterzeichnet? Dann komm ins Clubhaus!

    Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung

    ZWISCHEN

    Cannabis Social Club Chillisimo e.V. i.G.
    – nachfolgend "X" genannt –

    UND

    – nachfolgend "Y" genannt –

    §1 - Gegenstand der Vertraulichkeits- und Datenschutzerklärung
    Die Parteien "X" und "Y" beabsichtigen, eine Geheimhaltungsvereinbarung über die folgenden Bestimmungen zu schließen:

    ⦁ Beitritt und Mitgliedschaft im Cannabis Social Club Chillisimo

    Hierbei verpflichten sich beide Parteien, alle geheimen Informationen, Erkenntnisse, Dokumente, Muster und Vorlagen stets geheim zu halten. Dafür werden sämtliche erforderlichen Maßnahmen getroffen, um die Verwertung und Kenntnisnahme durch Dritte zu verhindern. Alle weiteren betroffenen Personen sind im Rahmen der Geheimhaltungspflicht dazu angehalten, ebenfalls Stillschweigen über die Sache zu bewahren.

    §2 - Weitere Datenverwertung
    Die Parteien verpflichten sich, gegenseitig mitgeteilte Daten und Informationen ohne schriftliche Einwilligung des jeweils anderen nicht eigenmächtig zu verwerten.
    Das alleinige und uneingeschränkte Recht zur weiteren Verwendung obliegt Partei X.

    §3 - Gültigkeit
    Die Verpflichtung besitzt keine Gültigkeit über bereits bekannte und offen dargelegte Informationen und Daten, die weder schutzfähig noch geheim sind. Tritt eine Offenkundigkeit später ein, gilt die Verpflichtung zur Geheimhaltung als erloschen.

    §4 - Unterlagen
    Jegliche Unterlagen sind mit Bekanntwerden der Offenkundigkeit, einer Beendigung der Zusammenarbeit oder nach Abschluss des Vertragsgegenstandes unverzüglich an die jeweilige Partei zurückzugeben. Während der Zusammenarbeit erstellte Unterlagen, Muster, Daten oder ähnliches werden ganzheitlich gelöscht, oder vernichtet.

    §5 - Strafe bei Vereinbarungsbruch
    Kommt es zu einem schuldhaften Verstoß gegen diese Vereinbarung, sind beide Parteien dazu verpflichtet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 Euro zu zahlen. Diese Bestimmung ist unabhängig von einem eventuellen Schadenersatzanspruch.

    §6 - Recht
    Für diese Geheimhaltungsvereinbarung gilt Deutsches Recht.
    Für eventuelle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist das Gericht mit Sitz der Partei X örtlich zuständig.

    §7 - Dauer
    Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sind oder werden, ist dadurch die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Beide Parteien sind dazu verpflichtet, unwirksame Bestimmungen mit einer Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Ergebnis und wirtschaftlichen Zweck zugutekommt.

    (Bei Abholung von Cannabis-Blüten muss ein rechtsgültiger Ausweis oder Pass im Original vorgelegt werden.)

    Berlin, den 27. April 2024

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